ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von Michael Bernhard (im Folgenden Fotograf genannt) erbrachten Leistungen: Angebote, durchgeführte Aufträge, Lieferungen, Schulungen und die Vergabe von Nutzungsrechten.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Kunden) oder Änderungen an diesen AGB haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Fotograf stimmt diesen schriftlich zu.

1.3 Der Kunde muss diesen AGB zustimmen um eine in §1.1 genannte Leistung vom Fotografen zu erhalten. Mit dem Erhalt einer Leistung aus §1.1 gelten die AGB als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Als „Erhalt einer Leistung“ gilt der unmittelbare Beginn einer Leistung (z.B. verbindliche Vereinbarung eines Termins), bzw. der Erhalt eines Angebots.

§2 Kunde

2.1 Der Kunde ist Vertragspartner des Fotografen. Treten mehrere Personen als Kunde auf, haften diese gegenüber dem Fotografen gesamtschuldnerisch.

2.2 Sind in den Leistungen aus §1.1 Minderjährige involviert, wird davon ausgegangen, dass es sich bei einem einzelnen volljährigen Kunden um die alleinige sorgeberechtigte Person handelt, andernfalls er dazu verpflichtet ist, von der/den berechtigten Person/en eine entsprechende Zustimmung einzuholen und dem Fotografen schriftlich vorzulegen. Es bedarf immer der schriftlichen Zustimmung aller sorgeberechtigter Personen aller involvierten Minderjährigen. Der Kunde ist für persönlichkeitsrechtliche und Datenschutzrechtliche Belange der Minderjährigen verantwortlich und hat diese altersbezogen hinreichend aufzuklären.

§3 Leistungen

3.1 Ein Vertrag kommt erst mit dessen Unterzeichnung durch den Kunden, sowie der vereinbarten Anzahlung zustande. Der unterzeichnete Vertrag muss spätestens unmittelbar vor Beginn der Leistung vorgelegt werden.

3.2 Erstellt der Fotograf einen Kostenvoranschlag, so ist dieser unverbindlich. Erst eine Überschreibung den Kostenvoranschlages um mehr als 15% der Gesamtkosten sind vom Fotografen anzuzeigen sobald diese absehbar ist.

3.3 Liefertermine sind nur in schriftlicher Form vom Fotografen bestätigt gültig. Ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz wird für Fristüberschreitungen gehaftet.

3.4 Verlängert sich die Produktionszeit aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Fotografen liegen, wird eine zusätzliche Vergütung in Höhe des vereinbarten Stundensatzes oder eine angemessene Erhöhung des Honorars berechnet.

3.5 Werden Leistungen Dritter für die Erbringung der Leistung des Fotografen benötigt, ist dieser dazu berechtigt diese im Namen des Kunden zu erwerben.

3.6 Die Rechte an allen vom Fotografen hergestellten Produkte, ungeachtet der technischen Form, stehen dem Fotografen zu. Insbesondere bei Lichtbildern gilt das nach §72 UrhG.

3.7 Eine bestimmte Anzahl an Werken wird nur dann geschuldet, wenn diese schriftlich vereinbart wurde.

3.8 Dem Fotografen stehen im Rahmen des Auftrages jegliche Gestaltungsfreiheiten offen. Die Auswahl der Arbeiten und deren Bearbeitung obliegt dem Fotografen. Künstlerisches, bzw. künstlerisch-technisches Missfallen seitens des Kunden stellt keinen Mangel der Werke dar.

3.9 Bei Auftragsarbeiten mit Kindern und Jugendlichen hängt das Ergebnis stark von der Mitarbeit, bzw. dem Gemütszustand des Kindes / Jugendlichen ab und kann im Extremfall zu keinem brauchbaren Ergebnis führen. In diesem Fall kann ein vergünstigter Ersatztermin angeboten werden. Der Fotograf übernimmt keinerlei Gewähr auf gelungene Fotos im Zusammenhang mit solchen Situationen und wird auch keinesfalls dabei mitwirken das Kind / den Jugendlichen gegen dessen Willen zu fotografieren.

3.10 §3.9 gilt entsprechend bei Auftragsarbeiten mit Tieren.

3.11 Sollten für den Auftrag Materialien vom Kunden zum Einsatz kommen, muss der Kunde sicherstellen, dass der Fotograf die für den Auftrag erforderlichen Rechte bekommt, diese zu verwenden und entsprechend den AGB einzusetzen. Sollten, trotz Versicherung des Kunden, Rechte dritter am eingebrachten Material des Kunden bestehen, stellt der Kunde den Fotografen im Innenverhältnis von jeglichen Ersatzansprüchen Dritter frei. Eingeschlossen darin sind angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

3.12 Für vom Kunden mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

3.13 Tiere sind im Fotostudio grundsätzlich nur nach voriger Absprache erlaubt.

3.14 Begründete Mängel hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Leistungsergebnisse anzumelden. Nach dieser Frist gilt die erbrachte Leistung als abgenommen.

3.15 Der Kunde hat kein Recht Dritte damit zu beauftragen, Änderungen jeglicher Art an den Leistungen vorzunehmen und diese dem Fotografen in Rechnung zu stellen.

3.16 Wurden keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen, wählt der Fotograf die an den Kunden zu übergebenden Leistungsergebnisse aus.

§4 Termin

4.1 Verbindliche Liefertermine seitens des Fotografen sind schriftlich festzuhalten. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

4.2 Wird die Erbringung einer Leistung aufgrund höherer Gewalt verzögert, hat der Fotograf das Recht, die Erbringung der Leistung um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.

4.3 Verzögerungen durch falsche, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben, resultieren nicht im Verzug des Fotografen. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.4 Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zustande, hat der Fotograf das Recht die Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten, bzw. ein angemessenes Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Wurde für den Auftrag spezielle Ausrüstung oder eine Location gemietet oder sind Dienstleistungen Dritter gebucht worden, so sind diese zusätzlich zum Ausfallhonorar zu 100% vom Kunden zu bezahlen. Sollte der Kunde bis zum Beginn des Termins nicht absagen, erfolgt eine 100%ige Rechnungsstellung.

§5 Honorar

5.1 Mit Vertragsabschluss ist der Fotograf berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

5.2 Der Fotograf weist gemäß §19 Abs. 1 UstG keine Umsatzsteuer aus.

5.3 Das Honorar ist nach Rechnungseingang spätestens nach 20 Tagen zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist auf der Rechnung angegeben ist. Mit dem Erhalt einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Der Fotograf ist ab Verzug Berechtigt einen Verzugszins in Höhe von 5% der Auftragssumme geltend zu machen. Anwaltliche Kosten (auch außergerichtlich) bei Verzug gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Wünscht der Kunde Änderungen an der vereinbarten oder bereits erbrachten Leistung, hat er dafür die Mehrkosten zu tragen.

§6 Urheberrecht, Nutzungsrechte

6.1 Das Urheberrecht an den aus den Leistungen entstandenen Werken steht dem Fotografen zu.

6.2 Anmerkungen, Vorschläge und Mitwirken von Kunden oder Dritten begründen kein Miturheberrecht.

6.3 Dem Kunden wird ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung, außer dies ist ausdrücklich im Vertrag vermerkt. Jegliche Manipulation und Weiterverarbeitung der Werke bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Fotografen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Genehmigung des Fotografen.

6.4 Ist die tatsächliche Nutzung der Werke abweichend vom im Vertrag eingetragenen Nutzungsrecht, gilt das Nutzungsrecht als nicht erteilt.

6.5 Nie Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden an diesen über. Gleiches gilt für das Eigentumsrecht an jeglichen Waren.

6.6 Die RAW-Dateien (Originale) verbleiben beim Fotografen. (Bei Schulungen bekommt der Kunde die von ihm erstellten RAW-Dateien.)

6.7 Auch nach Übertragung der Nutzungsrechte (auch ausschließlichen / exklusiven) bleibt der Fotograf berechtigt, seine Werke zu Zwecken der Eigenwerbung, ungeachtet des Mediums, selbst zu nutzen. (Gilt nicht für Shootings in Kindergärten oder Schulklassen.)

6.8 Zu §6.7 gilt das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO. Darauf wird unabhängig dieser AGB zusätzlich gesondert hingewiesen.

6.9 Mit Beauftragung einer Leistung erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner personenbedingter Daten und Lichtbilder / Lichtbildwerke einverstanden.

§7 Haftung

7.1 Der Fotograf und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund. Es besteht aber keine Haftungsbeschränkung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2 Bei Verlust der Leistungsergebnisse seitens des Fotografen, besteht für den Kunden lediglich Anspruch auf Erstellung neuer Leistungsergebnisse. Weitere Ansprüche entfallen.

7.3 Für Mitwirkungen an Aufträgen durch Dritte, die im Namen des Kunden nach §3.5 eingesetzt werden, übernimmt der Fotograf keinerlei Haftung oder Gewährleistung gegenüber dem Kunden. Der Fotograf tritt lediglich als Vermittler auf.

7.4 Der Fotograf ist nicht zur Sicherung und Archivierung der Leistungsergebnisse verpflichtet. Er haftet nicht für die Verfügbarkeit der Leistungsergebnisse nach der Übergabe an den Kunden.

7.5 Farb- und Kontrastdifferenzen, sowie Änderungen im Dynamikumfang können bei Erstellung von Abzügen auftreten. Digitale Bilder sehen an jedem Monitor / Display etwas anders aus. Farb- und Kalibrierungseinstellungen, bzw. Dynamikumfang und Darstellungsvermögen von Kontrasten und weitere Parameter unterschiedlicher Monitore und Displays variieren stark. Dies stellt keinen Fehler des Leistungsergebnisses dar und berechtigt nicht zur Reklamation.

7.6 Der Fotograf kann für die Übergabe der Leistungsergebnisse digitale Speicher verwenden. Die Garantie dafür übernimmt der Hersteller des Speichermediums. Für Schäden, die durch verbinden des digitalen Speichers (kabelgebunden oder drahtlos) mit einem elektronischen Gerät entstehen, haftet der Fotograf nicht.

7.7 Der Fotograf haftet nicht für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Abzügen und Reproduktionen jeglicher Art.

7.8 Die Zu- und Rücksendung von Leistungsergebnissen erfolgt auf Kosten des Kunden.

§8 Datenschutz

8.1 Um Leistungen anzubieten, durchzuführen oder Ergebnisse abzuliefern, werden personenbezogene Daten des Kunden gespeichert.Diese, erforderliche Daten, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist aufgrund gesetzlicher Pflichten vorgeschrieben oder aufgrund berechtigter Interessen (z.B. Inkassodienstleister) geboten.

8.2 Der Kunde hat das Recht unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu bekommen.

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